Doppelschwert grau Japanblue
Triangel albino blond rot
Speerschwanz grau metallic
Grundsätzliches:
Unter diesem "Inter-Hochzuchtstandard" werden die europaweiten
Idealvorstellungen bestimmter Guppytypen verstanden, die durch
diese charakteristischen Merkmale zu definieren sind.
Dieser Hochzuchtstandard stellt das derzeit angestrebte Ziel dar,
in dessen Rahmen die europäischen Züchter ihre persönlichen
Zuchtziele setzen und international bewewrten.
Die Veränderungen dieses "Inter-Hochzuchtstandards" müssen mit 2/3 Mehrheit erfolgen.
Stimmberechtigt sind nur Vereinigungen, die Mitglied des Internationalen
Kuratoriums Guppy-Hochzucht (IKGH) sind. Das Stimmrecht richtet sich nach
der Geschäftsordnung des IKGH.
Jede aquaristische Vereinigung kann den "Inter-Hochzuchtstandard"
anwenden und auch sonst für die Verbreitung sorgen.
Allgemeine Bewertungsmerkmale:
Wesentlichstes Merkmal dieser Standard- und Bewertungsregeln ist die
genaue Beurteilung der Einzelheiten, da sich die Exponate der Guppy-
Hochzucht vor allem auf Grund ihrer Durchzüchtung bis ins kleinste Detail
auszeichnen.
Es gibt keine Bewertung des Gesamteindruckes (dieser würde bei genauer
Betrachtung nicht selten das tatsächlich erzielte Ergebnis verfälschen).
Es muß Ziel sein, die Standardformen in allen Bereichen zu erreichen.
Durch die festgelegten Formen von Körper und Flossen sowie deren
Größenverhältnisse zueinander sind optimale Proportionen in ausreichendem
Maße sichergestellt.
|
Punktevergabe: | ||||||||
| Länge | Form | Farbe | Summe | |||||
| Körper | 8 | 8 | 12 | = 28 | ||||
| Rückenflosse | 5 | 8 | 10 | = 23 | ||||
| Schwanzflosse | 10 | 20 | 14 | = 44 | ||||
| Vitalität/Schwimmverhalten | = 5 | |||||||
| Gesamt | = 100 |
Die Bewertung erfolgt zunächst nach der jeweiligen Beschreibung der
Standardform, im Zweifelsfall gilt die Zeichnung.
Gewertet werden vollständige Sätze. Bei komplett ankommenden Sätzen, bei
denen ein Fisch verendet oder abhanden kommt, obliegt die Entscheidung
dem Ausstellungsleiter.
Ein Satz besteht aus der laut Ausschreibung geforderten Anzahl Fische, die in
allen Merkmalen übereinstimmen.
Abweichungen bekommen Punktabzüge. Gravierende Abweichungen führen
zur Disqualifikation (abweichende Grundfarben, unterschiedliche Deckfarben,
unterschiedliche Standards). Über die Disqualifikation entscheiden das
Wertungsrichtergremium und der Ausstellungsleiter.
Wertungsrichter sind nicht nur an Punkte und Abzugspunkte wie im Standard
vorgegeben gebunden, bei dazwischen liegenden Längen, Größen, Winkeln
oder Farben können auch dementsprechend andere Punkte bzw.
Abzugspunkte vergeben werden.
Bei der Punktvergabe ist für jeden Satz der Durchschnittswert des jeweils zu
wertenden Merkmals zu ermitteln.
Weist z.B. bei einem Satz ein bestimmtes Merkmal Unterschiede auf, ist
dieses für jeden Fisch gesondert zu werten, die dafür vergebenen Punkte sind
zu addieren und durch die Anzahl der Fische zu teilen.
Diese Vorgangsweise bietet Gewähr dafür, daß auf Grund eines Merkmals,
das bei einem einzelnen Fisch besonders ausgeprägt ist, nicht der ganze Satz
überbewertet wird bzw. im negativen Sinne zu viele Punktabzüge erhält.
Körper:
Der Körper ist Ausgangsbasis und Bezugspunkt für die Bewertung
verschiedener anderer Kriterien.
Die Körperlänge wird durch Abschätzung ermittelt.
Alle übrigen Längen oder Größen orientieren sich ausschließlich nach deren Relation
zur Körperlänge oder Körperhöhe.
Die Körperlänge wird von der Maulspitze bis zum Schwanzflossenansatz
gemessen, wobei die Mindestlänge bei Großflosser 20mm, Schwertflosser
19mm und Kurzflosser 18mm nicht unterschreiten soll.
Die Form soll kräftig und dem Typ entsprechend grazil sein.
Die größte Höhe, geschätzt an der höchsten Stelle des Körpers, soll 1/4 der
Länge betragen.
Bewertung der Körperlänge:
| Großflosser | 26 mm | 8 Punkte |
| 24 mm | 6 Punkte | |
| 22 mm | 3 Punkte | |
| 20 mm | 1 Punkt | |
| darunter: | kein Punkt, aber keine Disqualifikation | |
| bei mehr als 26 mm | bis 3 Abzugspunkte | |
|
| ||
| Schwertflosser | 25 mm | 8 Punkte |
| 23 mm | 6 Punkte | |
| 23 mm | 3 Punkte | |
| 19 mm | 1 Punkt | |
| darunter: | kein Punkt, aber keine Disqualifikation | |
| bei mehr als 25 mm | bis 3 Abzugspunkte | |
|
| ||
| Kurzflosser | 24 mm | 8 Punkte |
| 22 mm | 6 Punkte | |
| 20 mm | 3 Punkte | |
| 18 mm | 1 Punkt | |
| darunter: | kein Punkt, aber keine Disqualifikation | |
| bei mehr als 24 mm | bis 3 Abzugspunkte | |
Beispiele für Punktabzüge bei der Körperform:
| Plumpheit | Abzug bis 5 Punkte |
| Zu breiter Schwanzstiel | Abzug bis 2 Punkte |
| Zu flacher Körper (wenn dieser eingefallen wirkt) | Abzug bis 4 Punkte |
| Rundrücken | Abzug bis 2 Punkte |
| Starker Knick | Abzug bis 5 Punkte |
| Krankhafte Veränderungen wie Buckelbildung, Hohlrücken, Verkrümmung der Wirbelsäule etc. führen zu keiner Wertung des Satzes | = Disqualifikation |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht überschreiten.
Flossen:
Der Bewertung der Flossen kommt bei Hochtzuchtguppy große Bedeutung zu.
Die Flossenform ist maßgeblich für die Einordnung in die einzelnen Standards und Gruppen.
Es gibt drei Guppy-Hochzuchtgruppen, deren Charakterisierung in der Schwanzflossenform liegt.
Im Einzelnen sind die Gruppen Großflosser, Schwertflosser und Kurzflosser.
(siehe die Beschreibung der Standards).
Vor allem die Schwanzflossen sind für die Wertungsrichter ein überaus wichtiges Kriterium:
Ihre Abmessungen sind nicht im üblichen Sinne messbar, sondern in bestimmten Relationen
zu den Körpermaßen festgelegt.
Für die Bewertung der Flossenform ist der jeweilige Standard maßgeblich, wobei sich die
Wertungsrichter nicht nach dem besten Ausstellungssatz zu orientieren haben,
sondern ausschließlich an dem Idealbild der Standardform.
Grund- und Deckfarben:
Auf Deckfarbe wird größter Wert gelegt. Darunter versteht man beim Guppy Farbe und Muster.
Für Farbe auf Körper und Flossen werden bis zu 36 Punkte vergeben. -siehe Anhang 3.-
Farbe und Muster werden gemeinsam als Einheit bewertet.
Die Bewertung von Farbe und Muster erfolgt unter gleichen Bedingungen; es ist daher auf die
Lichtart und umgebende Farbfläche (z.B. Rückwand) zu achten.
Beim Guppy gilt als Deckfarbe alles, was sich von den derzeit anerkannten Grundfarben
- Wildgrau, Gold, Blond, Blau, Pink, Albino, Weiß, Creme und Silber - unterscheidet.
Snakeskin, Filigran, Winer Smaragd werden als allseits bekannte Muster angesehen. -siehe Anhang 3.-
Bei der Deckfarbe/Muster werden folgende zwei Hauptkriterien unterschieden und bewertet:
| Flächendeckung; das ist der Anteil der Farben/Muster auf der Fläche. |
| Farbqualität/Qualität des Musters; das ist das harmonische Zusammenspiel aller Farben, |
| wobei intensive (=kräftige) und Pastellfarben mit ausreichender Sättigung und klare |
| Trennung der Farben erwünscht sind bzw. bei Mustern auf eine ausreichende |
| Geschlossenheit und ansprechende Farbe Wert gelegt wird. |
Beispiele für Punktabzüge:
Bewertung der Deckfarbe / Muster des Körpers:
| 100% Flächendeckung | kein Punktabzug |
| 75% Flächendeckung | Abzug 4 Punkte |
| 50% Flächendeckung | Abzug 7 Punkte |
| 25% Flächendeckung | Abzug 10 Punkte |
| 0% Flächendeckung | Abzug 12 Punkte |
| Mangelde Farbqualität/Qualität des Musters | Abzug bis 5 Punkte |
Bei rezessiven Sätzen (außer Blond) können zu den ermittelten Körperfarbpunkten zusätzlich
bis zu 5 Punkte addiert werden, wobei die maximale Punktzahl von 12 Punkten nicht
überschritten werden darf.
Bewertung der Rückenflossenfarbe::
| 100% Flächendeckung | kein Punktabzug |
| 75% Flächendeckung | Abzug 4 Punkte |
| 50% Flächendeckung | Abzug 6 Punkte |
| 25% Flächendeckung | Abzug 8 Punkte |
| 0% Flächendeckung | Abzug 10 Punkte |
| Mangelde Farbqualität/Qualität des Musters | Abzug bis 4 Punkte |
Bewertung der Schwanzflossenfarbe::
| 100% Flächendeckung | kein Punktabzug |
| 75% Flächendeckung | Abzug 6 Punkte |
| 50% Flächendeckung | Abzug 9 Punkte |
| 25% Flächendeckung | Abzug 12 Punkte |
| 0% Flächendeckung | Abzug 14 Punkte |
| Mangelde Farbqualität/Qualität des Musters | Abzug bis 6 Punkte |
Vitalität / Schwimmverhalten:
Das ist die natürliche Art der Schwimmfähigkeit des Tieres, die sich durch Lebhaftigkeit und
ungestörtes Verhalten dokumentiert. Hierfür können bis zu 5 Punkte vergeben werden.
Besondere Bewertungsmerkmale der anerkannten 12 Standards sind nach folgenden
Definitionen zu beurteilen: (siehe hierzu die Beschreibungen der einzelnen Guppy-Hochzuchtstandards)
Rundschwanz grau filigran
Triangel blond halbschwarz gelb
Untenschwert grau Japanblue