Fahnenschwanz
Fahnenschwanz albino blond rot
Die Schwanzflosse hat die Form eines Rechtecks, dessen Länge 8/10 der Körperlänge beträgt.
Die Flossenbreite beträgt 4/10 der Körperlänge.
Der Flossenansatz ist abgerundet.
Mindestlänge 6/10 der Körperlänge, Mindestbreite die größte Körperhöhe.
Die Rückenflosse läuft spitz zu und reicht bis zum Ende des ersten Drittels
der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
| Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
| Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
| Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
|
Rückenflosse reicht über das Ende des erste Drittels der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
| Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
| Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
| Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
| 8/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
| 7/10 der Körperlänge | 6 Punkte |
| 6/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
| darunter | kein Punkt |
| Länger als 8/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
| Hintere Begrenzung konkav oder konvex | Abzug bis 2 Punkte |
| Hintere Begrenzung verläuft schräg | Abzug bis 4 Punkte |
| Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekt | Abzug bis 5 Punkte |
| Obere oder untere Begrenzung nicht parallel | Abzug bis 10 Punkte |
| Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
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Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet | Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.
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