Guppy-Hochzuchtstandard
Schleierschwanz


Schleierschwanz blond filigran.jpg
Schleierschwanz blond filigran

Schleierschwanz grau filigran.jpg
Schleierschwanz grau filigran

Bei der Schwanzflosse bilden die obere und untere Kante Kurven, die so verlaufen,
dass die größte Breite der Flosse bei 3/4 ihrer Länge erreicht wird.

Die hintere Begrenzung ist konkav, die Länge beträgt 8/10 der Körperlänge, darf
jedoch 5/10 nicht unterschreiten.

Die Flossenbreite beträgt 3/4 der Länge.

Die Rückenflosse reicht mit abgerundetem Ende bis zum Ende des ersten Drittels
der Schwanzflosse.


Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz3 Punkte
Darunter je nach Länge1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinausAbzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender AnsatzAbzug bis 3 Punkte
Starke Zähnelung oder DefekteAbzug bis 2 Punkte
Abweichungen von der IdealformAbzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

8/10 der Körperlänge10 Punkte
7/10 der Körperlänge  8 Punkte
6/10 der Körperlänge  5 Punkte
5/10 der Körperlänge  2 Punkte
darunterkein Punkt
Länger als 8/10 der KörperlängeAbzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Winkel 70 Grad und mehrkeinen Punktabzug
Winkel 65 GradAbzug  1 Punkte
Winkel 60 GradAbzug  3 Punkte
Winkel 55 GradAbzug  5 Punkte
darunterAbzug  8 Punkte

Hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex

Abzug bis 2 Punkte
Hintere Begrenzung verläuft schrägAbzug bis 4 Punkte
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. DefektAbzug bis 5 Punkte
Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel aufAbzug bis 5 Punkte
Obere und untere Begrenzung konkav oder konvexAbzug bis 5 Punkte
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder DefekteAbzug bis 2 Punkte
Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu
stark abgerundet
Abzug bis 2 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.

Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.

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