Speerschwanz blond mehrfarbig
Speerschwanz blond mehrfarbig
Die Form der Schwanzflosse ähnelt einer Speerspitze.
Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge, die Höhe 6/10 der Flossenlänge.
Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer nach oben gebogenen Spitze
das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
| Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
| Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
| Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
| Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
| Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
| Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
| Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
| Für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse | Abzug bis 1 Punkt |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
| 8/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
| 7/10 der Körperlänge | 8 Punkte |
| 6/10 der Körperlänge | 5 Punkte |
| 5/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
| darunter | kein Punkt |
| Länger als 8/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
| Höhe der Schwanzflosse unter 6/10 der Flossenlänge | Abzug bis 5 Punkte |
| Ungleiche Konkavwölbung der rückwärtigen Schwanzflossenbegrenzung | Abzug bis 3 Punkte |
| Rückwärtige Schwanzflossenbegrenzung weist zu geringe Konkavwölbung auf | Abzug bis 5 Punkte |
| Schwanzflossenspitze nicht im Mittel | Abzug bis 3 Punkte |
| Zu wenig ausgewogene Schwanzflossenspitze | Abzug bis 5 Punkte |
| Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. | Abzug bis 5 Punkte |
| Mangelde Wölbung der vorderen Schwanzflossenbegrenzung | Abzug bis 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.
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