Guppy-Hochzuchtstandard Doppelschwert



Doppelschwert blond filigran

Doppelschwert grau neon

Doppelschwert grau Japanblue



Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen und unteren Flossenstrahlen. Die Länge der Schwerter entspricht der Körperlänge. Die Außenkanten bilden einen Winkel von 30 Grad. Der Flossenteil zwischen den Schwertern darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein. Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz Abzug bis 3 Punkte
Starke Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Abweichungen von der Idealform Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

10/10 der Körperlänge 10 Punkte
 8/10 der Körperlänge   6 Punkte
 6/10 der Körperlänge   2 Punkte
darunter kein Punkt
Länger als 10/10 der Körperlänge Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge für Form- und Spreizungsfehler:

Winkel 30 Grad und mehr keinen Punktabzug
Winkel 25 Grad Abzug  3 Punkte
Winkel 20 Grad Abzug  7 Punkte
Winkel 15 Grad Abzug 10 Punkte
darunter Abzug 12 Punkte

Ungleiche Schwertlängen

Abzug bis 5 Punkte
Ungleiche Breite der Schwerter Abzug bis 2 Punkte
Ungleiche Winkel der Schwerter Abzug bis 5 Punkte
Gekrümmte Schwerter Abzug bis 5 Punkte
sonstige Begrenzungsfehler bei Zähnelung etc. Abzug bis 2 Punkte
Mängel im Schwanzflossenansatz Abzug bis 2 Punkte
Flossenteil zwischen den Schwertern länger als 4/10 der Körperlänge Abzug bis 2 Punkte
zu breite Schwerter Abzug bis 3 Punkte
Fehlen der ovalen Grundform Abzug 5 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.

Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.