GUPPY HOCHZUCHTSTANDARD -  FAECHERSCHWANZ


Fächerschwanz albino blond rot

Fächerschwanz grau snakeskin



Die Schwanzflosse hat eine langgestreckte Dreiecksform mit einem körpernahen Winkel von 45 Grad. Ihre Ideallänge beträgt 10/10 der Körperlänge. Die Begrenzungen sind gerade, die Übergänge können leicht abgerundet sein. Die Rückenflosse ist schlang, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse. Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse. 

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz Abzug bis 3 Punkte
Starke Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Abweichungen von der Idealform Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

10/10 der Körperlänge 10 Punkte
 8/10 der Körperlänge   8 Punkte
 7/10 der Körperlänge   5 Punkte
 6/10 der Körperlänge   2 Punkte
darunter kein Punkt
Länger als 10/10 der Körperlänge Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Form und Spreizung:

Winkel 45 Grad und mehr keinen Punktabzug
Winkel 35 Grad Abzug  2 Punkte
Winkel 30 Grad Abzug  4 Punkte
darunter kein Punkt
Winkel 50 Grad Abzug  4 Punkte
darüber Abzug  8 Punkte

Hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex

Abzug bis 2 Punkte
Hintere Begrenzung verläuft schräg Abzug bis 4 Punkte
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekt Abzug bis 5 Punkte
Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf Abzug bis 5 Punkte
Obere und untere Begrenzung konkav oder konvex Abzug bis 5 Punkte
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu
stark abgerundet
Abzug bis 2 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.

Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.