SACHKUNDE


Hier gibt es Informatives zum Sachkundenachweis

Eine Prüfung , die JEDER Aquarianer ablegen sollte!!!

 

Und nicht vergessen: wir lernen nicht für die Prüfung sondern für ein erfülltes Aquarianerleben. Mir selbst ist beim Lernen so einiges klar geworden, im Positiven als auch Negativen. Und der Einblick in die Bereiche der Aquaristik, die bisher nicht so mein Steckenpferd waren, hat mir auch einiges gebracht.


Unterscheiden sollte man zwischen dem Sachkundenachweis für den Durchschnitts-Aquarianer und der Prüfung gemäß § 11 Tierschutzgesetz, die z.B. für eine Tätigkeit im Fachhandel oder bei einem Gewerbe im Bereich Aquaristik erforderlich ist.


Unterlagen für die Sachkundeprüfung gibt es in jedem Verein. Hier kann man auch erfahren, wer als Prüfer in Frage kommt. Im Raum Hannover steht Frank Werner (0511/461194 oder fewerner@t-online.de) als Prüfer zur Verfügung.

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Sachkundenachweis VDA & DGHT


Tierhaltung bedeutet, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, dessen Wohlergehen völlig in der Hand des Menschen liegt. Von der Sachkunde des Tierhalters, seinem Engagement für den Tierschutz und der korrekten Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften hängt es ab,ob die Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden, es vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt,dem illegalen Handel mit artengeschützten Tieren durch den Tierhalter aktiv begegnet und dadurch ein ganz persönlicher Beitrag zum Tier- und Artenschutz geleistet wird.


Bisher wurde in den für die Tierhaltung geltenden Rechtsvorschriften zum Tierschutz und zum Artenschutz vorausgesetzt, dass sich Tierhalter vor dem Erwerb eines Tieres die entsprechende Sachkunde aneignen. Nunmehr ist in diesen Rechtsvorschriften vorgesehen, in bestimmten Fällen künftig auch einen Nachweis der Sachkunde zu verlangen.


Mit diesem Sachkundenachweis soll die Möglichkeit gegeben werden, einen solchen Nachweis zu führen.


Dieser Sachkundenachweis orientiert sich in seinem Aufbau an den für die Tierhaltung zuständigen Rechtsvorschriften. Das sind das Tierschutzgesetz, das die Haltung im weitesten Sinne und jeglichen Umgang mit Tieren beinhaltet und die Rechtsvorschriften zum Artenschutz,die den Handel mit geschützten Tieren regeln.


Der Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (VDA) und die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) unterstützt mit dem Sachkundenachweis, dass neue Erkenntnisse über die Anforderungen für ein artgemäßes Halten von Amphibien und Reptilien an Interessierte weitergegeben werden.


Grundsätzlich darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dazu gehört, dass Tierhalter den Tieren in angemessenem Umfang das Ausüben arteigener Verhaltensweisen ermöglichen. Diese Anforderung setzt eine tiergerechte Ausgestaltung der Aquarien und Terrarien mit einer tierartspezifischen und damit häufig aufwendigen Technik und Klimaführung sowie artspezifischen Ernährung voraus. Dafür müssen die Halter über eine besondere Sachkunde verfügen.


Das Tierschutzgesetz verpflichtet denjenigen, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Mit einer freiwilligen Sachkundeprüfung stellen sich Halter in vorbildlicher Weise ihrer Verantwortung für das Tier und den besonderen Anforderungen ihres anspruchsvollen Hobbys. Im Zuge einer solchen Prüfung wird das Spezialwissen ggf. erneuert, erweitert, überprüft und gefestigt.


Eine erfolgreich bestandene Prüfung ist oft die einzige Möglichkeit eine Qualifikation nachzuweisen, sei es der Hauptschulabschluss, das Abitur, die Fahrprüfung oder die Prüfung zum VDA & DGHT Sachkundenachweis. Das mit der Prüfung erworbene Zertifikat bekundet, dass Sachkunde nachgewiesen wurde.


Bei der Biologischen Gesellschaft „Linné“ Hannover, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung, die für den Erhalt des Sachkundenachweises in den Fachbereichen Süßwasseraquaristik, Meerwasseraquaristik und/oder Terraristik erforderlich ist, abzulegen.

 

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Sachkundenachweis von VDA und DGHT Prüfungen gemäß § 11 Tierschutzgesetz


Das Tierschutzgesetz von 1998 schreibt im § 11 vor, dass bestimmte Tätigkeiten nur mit behördlicher Genehmigung ausgeübt werden dürfen. Eine Erlaubnis ist vorgeschrieben für diejenigen, die

 

  • gewerbsmäßig Wirbeltiere halten oder züchten
  • mit Wirbeltieren handeln
  • Tiere zur Schau stellen
  • Tiere für Schauzwecke zur Verfügung stellen.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Den Nachweis muss sie auf Verlangen in einem Fachgespräch der zuständigen Behörde erbringen. Darüber hinaus muss sie die erforderliche Zuverlässigkeit haben.


Aus dem letzten Absatz geht hervor, dass eine Prüfung gemäß § 11 Tierschutzgesetz grundsätzlich nur von der zuständigen Behörde durchgeführt werden darf. In der Regel fällt eine solche Überprüfung in den Zuständigkeitsbereich des Amtsveterinärs. Dieser kann - nach eigenem Ermessen - zur Abnahme der Prüfung die von VDA und DGHT für § 11-Prüfungen empfohlenen Prüfer hinzuziehen. Aus eigener Initiative dürfen die VDA/DGHT-Prüfer keine Prüfungen gemäß § 11 durchführen!


Weiterhin gilt: Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, hat sicherzustellen, dass die für ihn im Verkauf tätigen Personen ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit ihre Sachkunde nachweisen. Die Sachkunde kann durch Ausbildung, beruflichen oder sonstigen Umgang mit Tieren oder entsprechende Unterrichtung erlangt worden sein. Hier ist eine behördliche Überprüfung nicht erforderlich. Der genannte Personenkreis kann also zwecks Erwerb der vorgeschriebenen Sachkunde an einer normalen(!) Schulung und Prüfung teilnehmen.


Geänderte Vorschrift für Prüfungen gemäß § 11 Tierschutzgesetz ab 01.01.2003


bitte beachten Sie folgende Änderung für Prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz, die bekanntlich ausschließlich in Zusammenarbeit mit dem Amtsveterinär durchgeführt werden können. Es handelt sich um einen Anhang zu Og 1.4.2 in Teil IV des Sachkundeordners, der ab sofort zu berücksichtigen ist.


Wortlaut des Anhangs zu IV Og 1.4.2:

 

  1. Bei Prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz besteht vor Abnahme der schriftlichen Prüfung die Pflicht zu einer Teilnahme an einer theoretischen Schulung, die durch einen §-11-Prüfer im Umfang von mindestens 8 × 45 Minuten durchgeführt wird. [Zunächst nur für Terraristik-Prüfungen: Grundlage für die Schulung ist mindestens der Inhalt des Schulungsordners, der sämtlichen §-11-Prüfern“ zur Verfügung gestellt wird.]
  2. Bei Prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz besteht vor Abnahme der schriftlichen Prüfung außerdem die Pflicht zu einer Teilnahme an einer mehrstündigen praxisorientierten Einweisung und Schulung in einer passenden Einrichtung wie beispielsweise Zoologischer Garten oder Zoofachgeschäft.
  3. Bei Prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz umfasst die schriftliche Prüfung 96 Fragen, die gemäß Og 1.6 von der Sachkundeverwaltung nach dem Zufallsprinzip zusammengestellt werden.
  4. Bei Prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz besteht die Pflicht zu einer Abnahme einer praktischen sowie mündlichen Prüfung durch einen §-11-Prüfer in Zusammenarbeit mit dem Amtsveterinär. Die praktische sowie mündliche Prüfung findet im Anschluss an die bestandene schriftliche Prüfung statt. Die praktische Prüfung soll besonders auch den fachgerechten Umgang mit Tieren im Alltagsgeschehen des Zoofachhandels umfassen wie beispielsweise Aquarien-/Terrarieneinrichtung, Behandlung von eintreffenden Tiersendungen und Arterkennung anhand von Fotos.
  5. Bei sämtlichen Prüfungsbestandteilen können auf Anordnung des Amtsveterinärs andere Vorschriften gelten, die den Kandidaten möglichst frühzeitig bekannt zu geben sind.

Die §-11-Prüfung zu Ihrer Orientierung nochmals im Überblick:

 

  1. Schulung mindestens 8 × 45 Minuten
  2. Praktische Einweisung und Schulung im Zoo oder Fachgeschäft
  3. Schriftliche Prüfung (96 Fragen)
  4. Praktische sowie mündliche Prüfung mit dem Amtsveterinär

Für Nachfragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Sachkundeteam, insbesondere helfen wir gerne bei Fragen zur Umsetzung der neuen Vorschriften in die Praxis.


Für weitere Informationen stehen unsere örtlichen Prüfer gerne zur Verfügung.


Ausserdem finden Sie auf der Homepage www.vda-aktuell.de unter dem Stichwort Sachkundeprüfung Orte und Termine, an denen Sie an einer Prüfung zum Erwerb des Sachkunde-Nachweises teilnehmen können.


(Anfragen unter 0511 / 461194 oder E-Mail: fewerner@t-online.de