Schleierschwanz blond filigramm
Schleierschwanz grau filigramm
Bei der Schwanzflosse bilden die obere und untere Kante Kurven, die so verlaufen, dass die größte Breite der Flosse bei 3/4 ihrer Länge erreicht wird. Die hintere Begrenzung ist konkav, die Länge beträgt 8/10 der Körperlänge, darf jedoch 5/10 nicht unterschreiten.
Die Flossenbreite beträgt 3/4 der Länge. Die Rückenflosse reicht mit abgerundetem Ende bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
8/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
7/10 der Körperlänge | 8 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 5 Punkte |
5/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 8/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Winkel 70 Grad und mehr | keinen Punktabzug |
Winkel 65 Grad | Abzug 1 Punkte |
Winkel 60 Grad | Abzug 3 Punkte |
Winkel 55 Grad | Abzug 5 Punkte |
darunter | Abzug 8 Punkte |
Hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex |
Abzug bis 2 Punkte |
Hintere Begrenzung verläuft schräg | Abzug bis 4 Punkte |
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekt | Abzug bis 5 Punkte |
Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf | Abzug bis 5 Punkte |
Obere und untere Begrenzung konkav oder konvex | Abzug bis 5 Punkte |
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.