Guppy-Hochzuchtstandard Speerschwanz



Speerschwanz blond mehrfarbig

Die Form der Schwanzflosse ähnelt einer Speerspitze. Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge, die Höhe 6/10 der Flossenlänge. Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer nach oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.


Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz Abzug bis 3 Punkte
Starke Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Abweichungen von der Idealform Abzug bis 7 Punkte
Für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse Abzug bis 1 Punkt

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

8/10 der Körperlänge 10 Punkte
7/10 der Körperlänge   8 Punkte
6/10 der Körperlänge   5 Punkte
5/10 der Körperlänge   2 Punkte
darunter kein Punkt
Länger als 8/10 der Körperlänge Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Höhe der Schwanzflosse unter 6/10 der Flossenlänge Abzug bis 5 Punkte
Ungleiche Konkavwölbung der rückwärtigen Schwanzflossenbegrenzung Abzug bis 3 Punkte
Rückwärtige Schwanzflossenbegrenzung weist zu geringe Konkavwölbung auf Abzug bis 5 Punkte
Schwanzflossenspitze nicht im Mittel Abzug bis 3 Punkte
Zu wenig ausgewogene Schwanzflossenspitze Abzug bis 5 Punkte
Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. Abzug bis 5 Punkte
Mangelde Wölbung der vorderen Schwanzflossenbegrenzung Abzug bis 5 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.

Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.