Speerschwanz blond mehrfarbig
Die Form der Schwanzflosse ähnelt einer Speerspitze. Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge, die Höhe 6/10 der Flossenlänge. Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer nach oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse | Abzug bis 1 Punkt |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
8/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
7/10 der Körperlänge | 8 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 5 Punkte |
5/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 8/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Höhe der Schwanzflosse unter 6/10 der Flossenlänge | Abzug bis 5 Punkte |
Ungleiche Konkavwölbung der rückwärtigen Schwanzflossenbegrenzung | Abzug bis 3 Punkte |
Rückwärtige Schwanzflossenbegrenzung weist zu geringe Konkavwölbung auf | Abzug bis 5 Punkte |
Schwanzflossenspitze nicht im Mittel | Abzug bis 3 Punkte |
Zu wenig ausgewogene Schwanzflossenspitze | Abzug bis 5 Punkte |
Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. | Abzug bis 5 Punkte |
Mangelde Wölbung der vorderen Schwanzflossenbegrenzung | Abzug bis 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.