Guppy-Hochzuchtstandard - Triangelschwanz



Triangel blond halbschwarz rot

Triangel blond filigran

Triangel grau metallic halbfiligran



Triangel grau metallic halbfiligran


Die Schwanzflosse hat die Form eines Dreiecks mit einem körpernahen Winkel von 70 Grad.


Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge. Die Begrenzungen sind gerade,

die Übergänge können leicht angerundet sein.


Die Rückenflosse steigt steil an, ist breit und reicht stumpf abschließend

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz Abzug bis 3 Punkte
Starke Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Abweichungen von der Idealform Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

8/10 der Körperlänge 10 Punkte
7/10 der Körperlänge   8 Punkte
6/10 der Körperlänge   5 Punkte
5/10 der Körperlänge   2 Punkte
darunter kein Punkt
Länger als 8/10 der Körperlänge Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern:

Winkel 70 Grad und mehr keinen Punktabzug
Winkel 65 Grad Abzug  1 Punkte
Winkel 60 Grad Abzug  3 Punkte
Winkel 55 Grad Abzug  5 Punkte
darunter Abzug  8 Punkte

Hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex

Abzug bis 2 Punkte
Hintere Begrenzung verläuft schräg Abzug bis 4 Punkte
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekt Abzug bis 5 Punkte
Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf Abzug bis 5 Punkte
Obere und untere Begrenzung konkav oder konvex Abzug bis 5 Punkte
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu
stark abgerundet
Abzug bis 2 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.

Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.